Häufige Fragen

Fragen, die Eltern, Angehörige und Interessierte an uns richten

Rund um die Schule

Was passiert mit meinem Kind, wenn es seine Schulzeit beendet hat? Erwirbt es einen Schulabschluss? Welche beruflichen Möglichkeiten gibt es? Kann es in der Einrichtung verbleiben oder muss es in eine andere Einrichtung? Diese und andere Fragen werden uns mitunter bereits bei der Aufnahme oder aber im Verlauf der Schulzeit gestellt. So vielfältig die Fragen sind, so unterschiedlich fallen auch die Antworten aus. Eindeutig zu beantworten ist die Frage nach dem Schulabschluss: Nein, einen Schulabschluss kann man an unserem Schultyp nicht erlangen. Der überwiegende Teil unserer Schulabgänger tritt nach der Schulzeit in eine Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ein, durchläuft hier den Berufsbildungsbereich und lernt in dieser Zeit das differenzierte Beschäftigungsangebot der Werkstatt kennen. Verbunden mit dem Eintritt in eine WfbM ist immer ein Umzug – entweder in den Erwachsenenwohnbereich unserer Einrichtung, der ein vielfältiges Wohnangebot für die unterschiedlichen, individuellen Betreuungsbedarfe vorhält, oder den Erwachsenenwohnbereich einer anderen Einrichtung. Manche junge Menschen kehren auch vorübergehend, mittelfristig, mitunter längerfristig in den elterlichen Haushalt zurück, besuchen von dort aus eine Werkstatt oder gehen einem anderen Beschäftigungsangebot nach. Ein besonderes Angebot richten wir in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit, den Eltern/gesetzlichen Betreuern sowie den jeweiligen Kostenträgern der vollstationären Maßnahme an jene Schulabgänger, deren Entwicklung insgesamt dafür spricht, dass sie eine Ausbildung erfolgreich absolvieren und sich für den ersten Arbeitsmarkt qualifizieren können. Diesen jungen Menschen bieten wir die Möglichkeit, bis zum Ausbildungsende im Internat wohnen zu bleiben, um ihnen unter vertrauten Rahmenbedingungen die Unterstützung in ausbildungsrelevanten Bereichen gewähren zu können, die sie erfahrungsgemäß benötigen.

Rund um das Internat

Der Gutshof ist ein modern geführtes Internat und Wohnheim sowie eine im Haus befindliche Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung.

Aufnahmevoraussetzung ist i.d.R. die amtliche Zuweisung zu einer Förderschule mit Schwerpunkt geistiger Entwicklung. In der Regel werden die Kinder und Jugendlichen nach den Bestimmungen des SGB XII bei uns untergebracht, mitunter auch nach SGB VIII.

Unsere Schüler und Schülerinnen im Alter von 6 bis 21 Jahren, werden überwiegend in unserer heimeigenen Förderschule für geistige Entwicklung beschult. Unsere erwachsenen Bewohner leben in familienähnlich strukturierten Wohngruppen von ca. zehn Personen. Zwei Apartments mit Gruppenanbindung ergänzen das Wohnangebot auf dem Gutshof. Des Weiteren ermöglicht unsere Außenwohngruppe in Walsrode die Entwicklung unserer Bewohner zu mehr Eigenständigkeit und Autonomie.

Um 06:30 Uhr beginnt das Aufstehen und um 07:50 Uhr die Schule. Von 07:45 Uhr bis 12:50 Uhr befindet sich das Kind in der Obhut der Schule. Um 12:50 Uhr holen alle gemeinsam das Mittagessen aus der hauseigenen Großküche ab. Nachdem gemeinsam gegessen und abgeräumt wurde, beginnt um 14:00 Uhr die 30-minütige Ruhepause. Die Ruhepause ermöglicht jedem Kind auf dem eigenen Zimmer etwas Zeit für sich. Ab 14:30 Uhr können dann Arbeitsgruppen (AGs) und Hobbys absolviert werden. Auch Ausflüge finden statt. Kurz vor 18:00 Uhr beginnt die Vorbereitung für das gemeinsame Abendbrot, welches bis 18:30 Uhr stattfindet. Von 18:30 Uhr bis 20:00 Uhr haben die Kinder die Gelegenheit miteinander Zeit zu verbringen, zusammen Fern zu sehen oder Spiele zu spielen. Gegen 20:30 Uhr beginnt die „Nachtruhe“ und es soll geschlafen werden.

Bei der Anleitung, Begleitung und Unterstützung in lebenspraktischen Bereichen. Bei der kognitiven und motorischen Förderung, Erweiterung emotionaler und sozialer Kompetenzen sowie der aktiven, an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder anknüpfenden Freizeitgestaltung in Gruppen und gruppenübergreifend.

Es gibt derzeit auf dem Gutshof fünf Gruppen. Eine sechste ist in Planung. Die Gruppennamen lauten: Sternengucker, Wolkenstürmer, Rasselbande, Niedersachsen I und Niedersachen II. Die Regenbogengruppe befindet sich derzeit in der Planung. Die Betreuer der jeweiligen Gruppen erfragen Sie gern im Gespräch. Generell gibt es pro Gruppe vier feste pädagogische Mitarbeiter.

Nein, die Zimmer sind voll ausgestattet. Sollten eigene Möbel vorhanden und gewünscht sein, können diese natürlich nach Absprache mitgebracht und aufgestellt werden.

Generell möchte ich Sie bitten, jegliche Besuche eine geraume Zeit vorher anzukündigen. Gern können wir auch spontane Termine vereinbaren, wenn dies in die Tagesstruktur des Kindes hineinpasst.

Gern kann das Kind die Ferien bei Familienangehörigen oder Bekannten, zu denen bereits ein gutes Verhältnis aufgebaut wurde, verbringen. Bei fremd- oder selbstgefährdendem Verhalten müssen wir leider darauf bestehen, dass das Kind die Ferien auf dem Gutshof zu betreuen.

Es gibt viele Freizeitmöglichkeiten auf dem Gutshof. Dazu zählen zum einen der Sport (z.B. Leichtathletik, Schwimmen, Fahrrad fahren, Fußball-AG) und zum anderen die kognitive Beschäftigung mit z.B. Spielen, Puzzles und Kochen. Auch handwerkliches Geschick in Form vom Bauen neumoderner (Garten-) Möbel aus Paletten oder der „grüne Daumen“ können ausgelebt werden. Darüber hinaus fördert der Gutshof die künstlerische Ader des Kindes. So können Tanzgruppen besucht werden oder das Mitwirken in der Band SHADOW. Wichtig ist uns, dass die Kinder aktiv etwas zu ihrer eigenen Freizeitgestaltung beitragen.

Wir freuen uns sehr, wenn ein Musikinstrument mitgebracht wird. Der Gutshof verfügt selbst jedoch auch über eine sehr große Anzahl an Instrumenten.

Gern kann ein Handy mitgebracht werden. Die Handys werden jedoch bei den Betreuern aufbewahrt und einmal pro Woche herausgegeben. Dies dient nicht nur der Kostenkontrolle, sondern auch dem Gemeinschaftssinn unserer jungen Bewohner. Es soll gelernt werden, sich adäquat in Gruppen- oder Einzelbeschäftigungen einzubringen und zu verwirklichen. Darüber hinaus sind größere Geräte wie ein Fernseher oder Computer (darunter fällt auch ein Tablet) nicht erlaubt. Leider kann keine Verantwortung für die Sicherheit des technischen Gerätes übernommen werden und darüber hinaus können Konflikte entstehen, die die Gruppendynamik maßgeblich beeinträchtigen. Einen Fernseher gibt es im Aufenthaltsraum der jeweiligen Gruppen und Computerräume befinden sich u.a. in der Schule.

Selbstverständlich. Wir freuen uns darauf gemeinsam Fahrrad zu fahren.

Aufgrund der gegebenen Gruppensituation und der Möglichkeit eines Doppelzimmers sowie Zugang aller Bewohner zu den Zimmern ist ein Mitbringen des Haustieres zum Wohle diesem, leider nicht möglich. Sollte es dennoch den Wunsch nach der Pflege von Tieren geben, haben wir zwei Vogelvolieren auf dem Gutshof um die sich liebevoll gekümmert werden darf.

Ja. Es gibt bis zu zwei Freizeiten pro Jahr, die mit der jeweiligen Hausgruppe und den Betreuern z.B. an der Nordsee stattfinden. Darüber hinaus gibt es einige Tagesausflüge, die selbstverständlich auch seitens des Gutshofes betreut werden.

Im Aufnahmegespräch geht es primär um das gegenseitige Kennenlernen. Das Kind und Sie als Begleitpersonen lernen die Geschäftsführung, die Bereichsleitung des Internats und die Schulleitung kennen sowie das Gelände und die Räumlichkeiten des Gutshofes. In einigen Fällen kann sogar schon das eventuell „neue“ Zimmer begutachtet und Gruppenbetreuer kennengelernt werden. Auch dient das Kennenlerngespräch der Internatsbereichs- und Schulleitung dazu, einen umfassenden Einblick zu erhalten und bestmöglich zu entscheiden ob und wie das Kind auf dem Gutshof bestmöglich aufgehoben ist.

Nach diesem ersten Kennenlernen entscheiden sich das Kind, die Sorgerechtsverantwortlichen und die Bereichsleitung des Internats, ob das Kind aufgenommen werden möchte/kann. Bei einer positiven Übereinstimmung aller Beteiligten werden seitens des Gutshofs alle notwendigen Unterlagen angefordert und anschließend alle erforderlichen formellen Schritte eingeleitet. Daraufhin wird der Aufnahmetag bestimmt.

  1. Vorsorgeheft
  2. Impfpass
  3. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde (beglaubigte Kopie)
  4. Kinderausweis/Personalausweis
  5. Behindertenausweis
  6. Krankenkassenkarte
  7. Medikamente (wenn nötig)
  8. Letzte Zeugniskopien
  9. Arztberichte, psychologische Gutachten, Entwicklungsberichte etc.

  1. Kleidung (für alle Jahreszeiten)
  2. Spielsachen (wenn möglich mit Namen versehen)
  3. Zuweisung zur Förderschule GE
  4. Kostenanerkenntnis

An diesem Tag findet zuerst das Gespräch mit der Bereichsleitung und mindestens zwei Betreuern der jeweiligen Gruppe statt. Die Bereichsleitung geht anhand eines Aufnahmebogens vor und erfragt jegliche relevanten Informationen zu dem nun aufgenommenen Kind. Darüber hinaus haben die Gruppenbetreuer aber auch die Sorgerechtsverantwortlichen die Möglichkeit Fragen zu stellen. Anschließend kann noch gemeinsam das Zimmer eingerichtet werden. Für die Zeit nach der Aufnahme wird empfohlen, individuelle und der Phase der Eingewöhnung gerecht werdende Kontaktregeln zu entwickeln.

  1. Aufnahmefragebogen inkl. Vereinbarungen bzgl.
  2. Kleidungskauf
  3. Kontakt- und Besuchsregelung
  4. Empfängnisverhütung
  5. OP- und Narkoseeinwilligung
  6. Impfungen
  7. Speicherung gesundheits- und arzneimittelbezogener Daten in der Apotheke
  8. Schweigepflichtsentbindung und Erhebung sowie Weitergabe von Daten
  9. Veröffentlichung von Fotos auf der Website
  10. „Der Gutshof ist ein offenes Grundstück“

Rund um das Wohnheim

Lebenslanges Wohnen im Wohnheim als wünschenswertes Ziel

Viele unserer Bewohnerinnen und Bewohner bedrückt und verängstigt die Frage, was mit Ihnen geschieht, wenn sie nicht mehr in der WfbM arbeiten, wenn sie alt und/oder pflegebedürftig sind. Es besteht der Wunsch, auch den Lebensabend in unseren Wohngruppen verbringen zu dürfen.

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